ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1 Anwendungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des §14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE

1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.

1.3 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE oder Dritten abzugeben sind, die Textform.

1.4 Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.

1.5 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Fotoshootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.

2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.)

2.2 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.

2.3 Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per E-Mail oder fernmündlich erfolgen.

2.4 Gegenstand der Beauftragung von FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE durch einen Kunden kann beispielsweise die Begleitung einer Hochzeit, einer Sportveranstaltung, Familienfeiern, ein Portrait-Fotoshooting, ein Schwangerschafts- oder Newborn-Fotoshooting, Fotografen-Seminare, Workshops, Bussinessfotos, usw. sein.

3 Modalitäten der Leistungserbringung – Fotoproduktion

3.1 Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE vorab zu äußern.

3.2 Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

3.3 Für den Fall, dass FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Fotoshootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.

3.4 Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE und dem Dritten zustande.

3.5 Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.

4 Überlassung von Lichtbildern zur Ansicht – Reklamationsfrist

Dieser Abschnitt regelt den Fall, dass dem Kunden Bilder zur Ansicht mit nach Hause gegeben werden oder ihm die Bilder digital zur Verfügung gestellt werden, damit der Kunde eine Auswahl treffen kann.

4.1 Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.

4.2 Das Bildmaterial steht im Eigentum von FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE. Dem Kunden ist es untersagt, das Ansichtsmaterial zu nutzen und an Dritte weiterzugeben.

4.3 Der Kunde sucht aus den übergebenen oder digital zur Verfügung gestellten Bildern, diejenigen aus, die er käuflich erwerben möchte. Der Kunde soll die Bildauswahl innerhalb von 14 Tagen nach Zugang treffen. Diese Frist gilt ebenso für eine Reklamation. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen. Der vereinbarte Kaufpreis wird dann für sämtliche Bilder fällig.

4.4 Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.

4.5 Analoges Bildmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich, spätestens nach 1 Monat, zurückzusenden. Alternativ können die Bilder durch den Kunden bei FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE erworben werden. Die Rücksendung muss versichert erfolgen. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Bilder trägt der Kunde bis zum Eingang bei FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE.

4.6 Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE zur Verfügung gestellt werden und die der Kunde nicht erwerben möchte, müssen nach Ablauf der 14-tägigen-Frist (4.3) gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.

5 Übergabe von Dokumenten

5.1 FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen einer Auftragsabwicklung übergebenen Dokumenten vor.

5.2 FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten, oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls und soweit es nicht zu einer Auftragserteilung kommt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche seitens FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE vorgelegte Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu löschen.

5.3 Eine unbefugte Weitergabe von Dokumenten an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche von FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE, zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagen vorgesehenen Honorars.

6 Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen

6.1 Sobald der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail von FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE erhalten hat, hält sich FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE diesen Termin für den Kunden frei. FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE kann für diese Zeit bzw. diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.

6.2 Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 30% des Gesamtbetrages (Entgelte für Fotoshooting und Nutzungsgebühr) fällig

6.2.1 Für die Reservierung eines Hochzeits-Fotoshootings wird eine Reservierungsgebühr von 30% des Gesamtbetrages (Entgelte für Fotoshooting und Nutzungsgebühr) fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde im Anschluss an die Bestätigungs-E-Mail von FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.

6.3 Die Stornierung des Fotoshootings ist bis zu 21 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten.

6.4 Bei einer Stornierung ab 20 Tage vor vereinbartem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig.

6.5 Bei einer Stornierung 14 Tage vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig.

6.6 Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres ein gleichwertiges Fotoshooting, werden die gezahlten Stornierungsgebühren darauf angerechnet.

6.7 Wird das Fotoshooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Fotoshooting-Gebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Fotoshooting-Gebühr fällig.

7 Absage durch FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE - Änderungen im Fotoshooting-Ablauf

7.1 Kann FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.

7.2 FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen sind diese von dem Kunden zu tragen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE nicht.

7.3 Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Fotoshooting abgesagt werden, erstattet FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE zeitnah bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE.

8 Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen

8.1 Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Es muss eine Einwilligung der Gäste durch den Veranstalter eingeholt werden.

8.2 Der Kunde (Veranstalter) hat FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass Personen, die diese Genehmigung nicht erteilt haben bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.

8.3 Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung seiner Gäste nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO und/ oder dem FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE gegenüber, stellt der Kunde damit FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.

8.4 Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Ein entsprechendes Musterformular kann dem Kunden auf Anfrage ohne eine Haftungsübernahme seitens FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE zur Verfügung gestellt werden.

8.5 Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.

8.6 Ebenso hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll, falls mehrere Fotografen anwesend sind.

9 Allgemeine Hinweise für Foto-Shootings von FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE

Als Kunde von FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:

9.1 Sie sollten spätestens 15 Min. vor dem vereinbarten Termin am vereinbarten Shootingort eintreffen. Verspäten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE, davon im Einzelfall abzuweichen.

9.2 FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.

9.3 Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Fotoshooting genügend Verpflegung (Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzubringen.

„Newborn- und Kinder-Fotoshooting“

9.4 Newborn-Fotoshootings sollten in den ersten 14 Tagen nach der Geburt stattfinden und können grds. bis zum 3. Lebensmonat erfolgen.

9.5 Das Fotoshooting findet beim Kunden zu Hause statt oder einem gemeinsam vereinbarten anderen Ort (zzgl. der Berechnung von Anfahrtskosten ab 15 km Anfahrt) statt. Bitte seien Sie rechtzeitig vor Ort, damit Sie ihr Baby in Ruhe füttern und umziehen können.

9.6 Falls das Baby einen sehr schlechten Tag hat und immer wieder weint, brechen wir das Fotoshooting ab und vereinbaren einen neuen Termin. Dies ist ein Service von FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE.

9.7 Bitte denken Sie auch an Wechselsachen für ihr Baby und für sich selber.

9.8 Während des gesamten Fotoshootings liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/die Kinder bei den Eltern.

9.9 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.

9.10 Fotoaufnahmen -gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE übernimmt hierfür keine Haftung.

10 Bearbeitung der angefertigten Bilder

10.1 Die Bilder werden grundsätzlich durch FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE grundoptimiert. Eine umfangreiche Retusche stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und auch vergüten muss.

10.1.1 Alle verwertbaren Bilder einer Hochzeitsreportage werden professionell bearbeitet. Eine zuvor festgelegte Anzahl an Fotos wird darüber hinaus im Rahmen bestimmter Fotopakete fein bearbeitet (Hautretusche und Farblook).

10.2 Der Kunde hat nach Zusendung der Bilder bzw. nach Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit auf die erstellten Lichtbilder einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil von FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE entspricht. Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite / Instagram Seite entsprechend einen Eindruck verschaffen.

10.3 Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder für 14 Tage. Nach Übergabe der Lichtbilder bzw. Zugriff auf die Bilddateien muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich (Email ist ausreichend) FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE etwaige Reklamationen mitteilen. Sofern nicht bereits vorher schriftlich (Email ausreichend) geschehen, gelten die Bilder nach Ablauf dieser Frist als ordnungsgemäß und vertragsgemäß vom Kunden abgenommen, so dass die Vergütung für sämtliche Bilder fällig wird.

11 Nutzungsrechte und Urheberrecht

11.1 FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.

11.2 Fotoaufnahmen werden grundsätzlich für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen. (und im Familien und Bekanntenkreis auch weiterzugeben).

11.3 Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu.

11.4 Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet.

11.5 Ebenso ist eine Verwendung in Social Media Kanälen gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.

11.6 Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezwecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.

11.7 FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.

11.8 Bei FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.

11.9 Auf Anfrage durch FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE ist der Kunde verpflichtet, FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.

11.10 Bei Veröffentlichungen wird der Kunde FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE in branchenüblicher Form als Urheber benennen. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE wie folgt als Urheber benennen: "FLORIAN BECKE - www.fotografie-florian-becke.de". Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Die Urheberbenennung hat im Impressum zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und zudem kostenpflichtig.

11.11 Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE.

12 Kundenbilder, die nicht von FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE erstellt wurden und deren Bearbeitung bzw. Weiterverarbeitung

12.1 Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden.

12.2 Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein, haften Sie uns gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen dürfen. Insoweit stellen Sie FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

12.3 FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien von FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE verstoßen (z.B. keine Nacktfotos). In diesem Fall ist FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen. Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE besteht nicht.

12.4 Eine Haftung von FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.

12.5 Sind Leistungen von FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE auf Vergütung unberührt.

12.6 Sofern der Kunde Dateien von Bildern zur Ausführung eines Auftrages an FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE überlässt (z.B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, Schlüsselanhänger) wird FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE diesbezüglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Bilder.

13 Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt

13.1 Für FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart sind. FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE bemüht sich, die Bilder innerhalb von 3-4 Wochen zur Verfügung zu stellen.

13.2 Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE setzt voraus, dass FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.

13.3 Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

14 Vergütungsmodalitäten – Nutzungsgebühren

14.1 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE genannten Honorare. Die jeweils angegebenen Preise gelten ohne Mehrwertsteuer, da FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE von der Umsatzsteuer befreit ist.

14.2 Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden. Die Kosten berechnen sich dabei wie folgt:

• Anreisekosten i.H.v. 0,40 € / pro angefangenen Kilometer – ab einer Anreise von mehr als 15 km vom Wohnort von FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE

• Overtime i.H.v. 80,00 € für jede angefangene halbe Stunde

• Übernachtungskosten

14.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.

14.4 Soweit der Kunde Leistungen von FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE gewährt.

15 Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt

15.1 FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

15.2 Die Rechnungsstellung durch FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE erfolgt nach Erbringung einer Teil- bzw. der Gesamtleistung.

15.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor.

15.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.

16 Übertragung des Vertrages

16.1 FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung der FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE für die Leistungen bleibt unberührt.

17 Vertraulichkeit

17.1 Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.

18 Haftung von FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE und Verjährung

18.1 FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

18.2 Im Übrigen ist die Haftung von FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 – fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.

18.3 Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite sowie auf dem Instagram-Profil etc. von FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.

18.4 FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender schriftlicher Property Release vor.

18.5 FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.

18.6 Wird FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE von der Haftung frei und erstattet FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE bleibt hiervon unberührt.

18.7 Für Schäden an FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

18.8 FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE liegen.

18.9 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

18.10 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

18.11 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE sowie Dritten, die durch FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE eingeschaltet wurden.

19 Aufbewahrung digitaler Negative

19.1 Zur Möglichkeit des Nachweises seines Urheberrechts darf FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE die (digitalen) Negative zeitlich und räumlich unbeschränkte aufbewahren.

20 Schadensersatz und Vertragsstrafe

20.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100% auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE zu zahlen.

20.2 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.

21 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort

21.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oderdurchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

21.2 FOTOGRAFIE FLORIAN BECKE nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

21.3 Erfüllungsort ist Lengede. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Peine.

21.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übernommenen UNKaufrechts, wenn a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder b) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitgliedder Europäischen Union ist.

21.5 Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.